Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG)

15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/1971 vom 11.11.2003

Seite
187

 

Zu Artikel 3 (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwälte)

Zu Abschnitt 1

In diesen Abschnitt sollen neben der Vorschrift über den Geltungsbereich des RVG insbesondere die Vorschriften über die Vergütungsvereinbarung, Regelungen über Besonderheiten, die bei der Beauftragung mehrerer Rechtsanwälte oder beim Vorhandensein mehrerer Auftraggeber zu beachten sind, Vorschriften über die Fälligkeit, die Verjährung, den Vorschuss, den Inhalt der Vergütungsrechnung und die Regelung über das Vergütungsfestsetzungsverfahren eingestellt werden.