Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG)

15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/1971 vom 11.11.2003

Seite
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Zu Abschnitt 2

In diesen Abschnitt sollen alle Vorschriften aufgenommen werden, die in allgemeiner Form festlegen, wann welche Gebühren und wie oft diese entstehen. Hierzu gehört die Vorschrift über den Aufbau der Gebührentabelle ebenso wie die Vorschrift über die Bestimmung der konkreten Gebühr im Einzelfall bei Rahmengebühren, die Vorschriften über den Abgeltungsbereich der Gebühren, über die Abgrenzung der Angelegenheiten und die gebührenrechtliche Behandlung der Verweisung, Abgabe und Zurückverweisung.