Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG)

15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/1971 vom 11.11.2003

Seite
196

 

Zu Abschnitt 5

In diesem Abschnitt sollen die Regelungen zusammengefasst werden, die ausschließlich für die außergerichtlichen Tätigkeiten des Rechtsanwalts gelten.