| Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG) | |
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15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/1971 vom 11.11.2003 |
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Zu Abschnitt 6
In diesem Abschnitt sollen die Gebühren für Verfahren vor Verfassungsgerichten und für Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geregelt werden. Ferner enthält der Abschnitt besondere Vorschriften für sonstige gerichtliche Verfahren.