Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG)

15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/1971 vom 11.11.2003

Seite
197

 

Zu Abschnitt 6

In diesem Abschnitt sollen die Gebühren für Verfahren vor Verfassungsgerichten und für Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geregelt werden. Ferner enthält der Abschnitt besondere Vorschriften für sonstige gerichtliche Verfahren.