| Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG) | |
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15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/1971 vom 11.11.2003 |
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Zu Unterabschnitt 6
Der Abschnitt fasst eine Reihe besonderer Verfahren zusammen. Die Erhöhung der Verfahrensgebühren gegenüber den geltenden Prozessgebühren ist zusätzlich zu den bei einzelnen Vorschriften genannten Gründen durch den Wegfall der Beweisgebühr begründet.