Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG)

15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/1971 vom 11.11.2003

Seite
218

 

Zu Abschnitt 5

Dieser Abschnitt enthält die Regelung der Gebühren des Rechtsanwalts im Erinnerungsverfahren sowie im Verfahren über die Beschwerde, soweit sie nicht dem Abschnitt 2 unterfallen. Zu den Beschwerden gehören auch die Rechtsbeschwerden.