| Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG) | |
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15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/1971 vom 11.11.2003 |
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Zu Abschnitt 5
Dieser Abschnitt enthält die Regelung der Gebühren des Rechtsanwalts im Erinnerungsverfahren sowie im Verfahren über die Beschwerde, soweit sie nicht dem Abschnitt 2 unterfallen. Zu den Beschwerden gehören auch die Rechtsbeschwerden.