Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG)

15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/1971 vom 11.11.2003

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Zu Unterabschnitt 3

In diesem Unterabschnitt sollen die Gebühren für das gerichtliche Verfahren geregelt werden. Es sind – wie bisher in den §§ 83 ff. BRAGO – der Höhe nach unterschiedliche Gebühren für die erste Instanz, das Berufungsverfahren und das Revisionsverfahren vorgesehen. Beibehalten werden soll für die erste Instanz auch die Abhängigkeit der Höhe der Gebühr von der Ordnung des Gerichts.