Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG)

15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/1971 vom 11.11.2003

Seite
188

 

Zu § 9

Die Vorschrift über das Recht des Anwalts, von seinem Auftraggeber einen Vorschuss zu fordern, entspricht § 17 BRAGO.