Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG)

15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/1971 vom 11.11.2003

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Zu § 15

Die Vorschrift entspricht § 13 BRAGO und stellt die Grundvorschrift über den Abgeltungsbereich der Gebühren dar. Absatz 5 Satz 2 sieht jedoch zusätzlich vor, dass auch sonst vorgesehene Anrechnungen entfallen sollen. Auch in diesen Fällen muss sich der Anwalt wegen des Zeitablaufs wieder neu in die Angelegenheit einarbeiten.