| Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG) | |
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15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/1971 vom 11.11.2003 |
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Zu § 24
Die bisher in § 8 Abs. 3 BRAGO geregelte Wertbestimmung für eine Tätigkeit, die eine einstweilige Anordnung in bestimmten familienrechtlichen Angelegenheiten betrifft, soll aus systematischen Gründen in eine eigene Vorschrift eingestellt werden. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.