Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG)

15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/1971 vom 11.11.2003

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Zu § 26

Diese Vorschrift soll inhaltlich unverändert die in § 68 Abs. 3 BRAGO enthaltenen Wertvorschriften für die Zwangsversteigerung übernehmen.