| Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG) | |
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15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/1971 vom 11.11.2003 |
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Zu § 41
Mit dieser Vorschrift soll für den nach den §§ 57 oder 58 ZPO bestellten Prozesspfleger ein gesetzlicher Vergütungsanspruch vergleichbar den Regelungen in den §§ 39 und 40 RVG-E gegen den von ihm vertretenen Beklagten begründet werden.