Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG)

15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/1971 vom 11.11.2003

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205

 

Zu Nummer 1007

Die im Rechtsmittelverfahren gegenüber der ersten Instanz um rund 32 % erhöhte Gebühr entspricht dem gegenüber den Gebühren nach den Nummern 1001 und 1002 VV RVG-E um 0,3 erhöhten Gebührensatz der Nummer 1004 VV RVG-E.