| Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG) | |
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15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/1971 vom 11.11.2003 |
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Zu Artikel 5 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zur Neustrukturierung der Gebühren für die außergerichtliche Beratung und Vertretung)
Die vorgeschlagenen Änderungen bezwecken eine Neustrukturierung der Gebührenregelungen für die außergerichtliche Beratung und Vertretung. Die Änderungen sollen erst am 1. Juli 2006 in Kraft treten (vgl. Artikel 8 Satz 2). Damit soll den Rechtsanwälten und den Rechtsschutzversicherern ausreichend Zeit eingeräumt werden, sich auf diese Änderung – auch organisatorisch – einzustellen.
Zu den Nummern 1 und 2
Die vorgeschlagenen Änderungen sind Folge der in Nummer 3 vorgeschlagenen Neufassung des § 34 RVG-E.