Teil 2 Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren

Abschnitt 1 Beratung und Gutachten

2100 VV RVG
Beratungsgebühr, soweit in Nummer 2101 nichts anderes bestimmt ist
2101 VV RVG
Beratungsgebühr in Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen
2102 VV RVG
Der Auftraggeber ist Verbraucher und die Tätigkeit beschränkt sich auf ein erstes Beratungsgespräch
2103 VV RVG
Gutachtengebühr