Nr. Gebührentatbestand Gebühr
oder Satz der Gebühr nach
§ 13 RVG
2102 Der Auftraggeber ist Verbraucher und die Tätigkeit beschränkt sich auf ein erstes Beratungsgespräch:
Die Gebühren 2100 und 2101 betragen höchstens
190,00 EUR