Abschnitt 8 RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
- § 44 RVG
- Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
- § 45 RVG
- Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
- § 46 RVG
- Auslagen
- § 47 RVG
- Vorschuss
- § 48 RVG
- Umfang des Anspruchs und der Beiordnung
- § 49 RVG
- Wertgebühren aus der Staatskasse
- § 50 RVG
- Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe
- § 51 RVG
- Festsetzung einer Pauschgebühr in Straf- und Bußgeldsachen
- § 52 RVG
- Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
- § 53 RVG
- Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
- § 54 RVG
- Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
- § 55 RVG
- Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
- § 56 RVG
- Erinnerung und Beschwerde
- § 57 RVG
- Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde
- § 58 RVG
- Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
- § 59 RVG
- Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse