Teil 1
Allgemeine Gebühren

1000 VV RVG
Einigungsgebühr
1001 VV RVG
Aussöhnungsgebühr
1002 VV RVG
Erledigungsgebühr, soweit nicht Nummer 1005 gilt
1003 VV RVG
Über den Gegenstand ist ein anderes gerichtliches Verfahren als ein selbstständiges Beweisverfahren anhängig
1004 VV RVG
Über den Gegenstand ist ein Berufungs- oder Revisionsverfahren anhängig
1005 VV RVG
Einigung oder Erledigung in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG)
1006 VV RVG
Über den Gegenstand ist ein gerichtliches Verfahren anhängig
1007 VV RVG
Über den Gegenstand ist ein Berufungs- oder Revisionsverfahren anhängig
1008 VV RVG
Auftraggeber sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen
1009 VV RVG
Hebegebühr