Teil 2 Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren

Abschnitt 5 Beratungshilfe

2500 VV RVG
Beratungshilfegebühr
2501 VV RVG
Beratungsgebühr
2502 VV RVG
Beratungstätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)
2503 VV RVG
Geschäftsgebühr
2504 VV RVG
Tätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)
2505 VV RVG
Es sind 6 bis 10 Gläubiger vorhanden
2506 VV RVG
Es sind 11 bis 15 Gläubiger vorhanden
2507 VV RVG
Es sind mehr als 15 Gläubiger vorhanden
2508 VV RVG
Einigungs- und Erledigungsgebühr