Teil 3 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren

Abschnitt 4 Einzeltätigkeiten

3400 VV RVG
Der Auftrag beschränkt sich auf die Führung des Verkehrs der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten
3401 VV RVG
Der Auftrag beschränkt sich auf die Vertretung in einem Termin im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3
3402 VV RVG
Terminsgebühr in dem in Nummer 3401 genannten Fall
3403 VV RVG
Verfahrensgebühr für sonstige Einzeltätigkeiten, soweit in Nummer 3406 nichts anderes bestimmt ist
3404 VV RVG
Der Auftrag beschränkt sich auf ein Schreiben einfacher Art
3405 VV RVG
Endet der Auftrag
  1. im Fall der Nummer 3400, bevor der Verfahrensbevollmächtigte beauftragt oder der Rechtsanwalt gegenüber dem Verfahrensbevollmächtigten tätig geworden ist,

  2. im Fall der Nummer 3401, bevor der Termin begonnen hat

3406 VV RVG
Verfahrensgebühr für sonstige Einzeltätigkeiten in Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, wenn Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG)