VV RVG - Vergütungsverzeichnis
Teil 3
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem
Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren
Abschnitt 4 Einzeltätigkeiten
- 3400 VV RVG
- Der
Auftrag beschränkt sich auf die Führung des Verkehrs der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten
- 3401 VV RVG
- Der
Auftrag beschränkt sich auf die Vertretung in einem Termin im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3
- 3402 VV RVG
- Terminsgebühr in dem in Nummer 3401 genannten Fall
- 3403 VV RVG
- Verfahrensgebühr
für sonstige Einzeltätigkeiten, soweit in Nummer 3406 nichts anderes bestimmt ist
- 3404 VV RVG
- Der Auftrag beschränkt sich auf ein Schreiben einfacher Art
- 3405 VV RVG
- Endet der Auftrag
im
Fall der Nummer 3400, bevor der Verfahrensbevollmächtigte beauftragt oder der Rechtsanwalt gegenüber dem Verfahrensbevollmächtigten
tätig geworden ist,
im Fall der Nummer 3401, bevor der Termin begonnen hat
- 3406 VV RVG
- Verfahrensgebühr
für sonstige Einzeltätigkeiten in Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, wenn Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG)