Teil 4 Strafsachen

Abschnitt 1 Gebühren des Verteidigers

Unterabschnitt 1 Allgemeine Gebühren

4100 VV RVG
Grundgebühr
4101 VV RVG
Gebühr 4100 mit Zuschlag
4102 VV RVG
Terminsgebühr für die Teilnahme an
  1. richterlichen Vernehmungen und Augenscheinseinnahmen,

  2. Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde,

  3. Terminen außerhalb der Hauptverhandlung, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung verhandelt wird,

  4. Verhandlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs sowie

  5. Sühneterminen nach § 380 StPO

4103 VV RVG
Gebühr 4102 mit Zuschlag