Teil 5 Bußgeldsachen

Abschnitt 1 Gebühren des Verteidigers

Unterabschnitt 5 Zusätzliche Gebühren

5115 VV RVG
Durch die anwaltliche Mitwirkung wird das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt oder die Hauptverhandlung entbehrlich
5116 VV RVG
Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen