Teil 1 Allgemeine Gebühren

Vorbemerkung 1:

Nr. Gebührentatbestand Gebühr
oder Satz der Gebühr nach
§ 13 RVG
1004 Über den Gegenstand ist ein Berufungs- oder Revisionsverfahren anhängig:
Die Gebühren 1000 bis 1002 betragen:
1,3