Teil 1 Allgemeine Gebühren
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG |
| 1005 | Einigung
oder Erledigung in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen
(§ 3 RVG): Die Gebühren 1000 und 1002 betragen |
40,00 bis 520,00 EUR |