Teil 1 Allgemeine Gebühren
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG |
| 1006 | Über
den Gegenstand ist ein gerichtliches Verfahren anhängig: Die Gebühr 1005 beträgt: |
30,00 bis 350,00 EUR |
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG |
| 1006 | Über
den Gegenstand ist ein gerichtliches Verfahren anhängig: Die Gebühr 1005 beträgt: |
30,00 bis 350,00 EUR |