Teil 1 Allgemeine Gebühren

Vorbemerkung 1:

Nr. Gebührentatbestand Gebühr
oder Satz der Gebühr nach
§ 13 RVG
1006 Über den Gegenstand ist ein gerichtliches Verfahren anhängig:
Die Gebühr 1005 beträgt:
30,00 bis 350,00 EUR