Teil 1 Allgemeine Gebühren

Vorbemerkung 1:

Nr. Gebührentatbestand Gebühr
oder Satz der Gebühr nach
§ 13 RVG
1007 Über den Gegenstand ist ein Berufungs- oder Revisionsverfahren anhängig:
Die Gebühr 1005 beträgt:
40,00 bis 460,00 EUR