Teil 2 Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren

Vorbemerkung 2:

Abschnitt 1 Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Nr. Gebührentatbestand Gebühr
oder Satz der Gebühr nach
§ 13 RVG
2101 Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels ist mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden:
Die Gebühr 2100 beträgt
1,3