Teil 2 Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren
Abschnitt 2 Herstellung des Einvernehmens
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG |
| 2200 | Geschäftsgebühr für die Herstellung des Einvernehmens nach § 28 EuRAG | in Höhe der einem Bevollmächtigten oder Verteidiger zustehenden Verfahrensgebühr |