Teil 2 Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren
Abschnitt 3 Vertretung
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG |
| 2302 | Der
Auftrag beschränkt sich auf ein Schreiben einfacher Art: Die Gebühr 2300 beträgt Es handelt sich um ein Schreiben einfacher Art, wenn dieses weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält. |
0,3 |