Teil 3 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren
Abschnitt 1 Erster Rechtszug
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG |
| 3106 | Terminsgebühr
in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG)
Die Gebühr entsteht auch, wenn
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20,00 bis 380,00 EUR |