Teil 3 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren
Abschnitt 3 Gebühren für besondere Verfahren
Unterabschnitt 3 Zwangsvollstreckung und Vollziehung einer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidung
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG |
| 3309 | Verfahrensgebühr
Die Gebühr entsteht für die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung, soweit nachfolgend keine besonderen Gebühren bestimmt sind. |
0,3 |