Teil 3 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren

Vorbemerkung 3:

Abschnitt 3 Gebühren für besondere Verfahren

Unterabschnitt 5 Insolvenzverfahren, Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Vorbemerkung 3.3.5:

Nr. Gebührentatbestand Gebühr
oder Satz der Gebühr nach
§ 13 RVG
3313 Verfahrensgebühr für die Vertretung des Schuldners im Eröffnungsverfahren

Die Gebühr entsteht auch im Verteilungsverfahren nach der SVertO.

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