Teil 3 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren

Vorbemerkung 3:

Abschnitt 5 Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde und Erinnerung

Vorbemerkung 3.5:

Nr. Gebührentatbestand Gebühr
oder Satz der Gebühr nach
§ 13 RVG
3518 Terminsgebühr in den in Nummer 3512 genannten Verfahren 20,00 bis 350,00 EUR