Teil 4 Strafsachen
Abschnitt 3 Einzeltätigkeiten
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG |
|
| Wahlanwalt | gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt | ||
| 4300 | Verfahrensgebühr für die Anfertigung oder Unterzeichnung einer Schrift
Neben der Gebühr für die Begründung der Revision entsteht für die Einlegung der Revision keine besondere Gebühr. |
50,00 bis 560,00 EUR | 244,00 EUR |