Teil 4 Strafsachen
Abschnitt 3 Einzeltätigkeiten
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG |
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| Wahlanwalt | gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt | ||
| 4303 | Verfahrensgebühr für die Vertretung in einer Gnadensache
Der Rechtsanwalt erhält die Gebühr auch, wenn ihm die Verteidigung übertragen war. |
25,00 bis 250,00 EUR | 110,00 EUR |