Teil 4 Strafsachen

Vorbemerkung 4:

Abschnitt 3 Einzeltätigkeiten

Vorbemerkung 4.3:

Nr. Gebührentatbestand Gebühr
oder Satz der Gebühr nach
§ 13 oder § 49 RVG
    Wahlanwalt gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt
4303 Verfahrensgebühr für die Vertretung in einer Gnadensache

Der Rechtsanwalt erhält die Gebühr auch, wenn ihm die Verteidigung übertragen war.

25,00 bis 250,00 EUR 110,00 EUR