Teil 4 Strafsachen

Vorbemerkung 4:

Abschnitt 3 Einzeltätigkeiten

Vorbemerkung 4.3:

Nr. Gebührentatbestand Gebühr
oder Satz der Gebühr nach
§ 13 oder § 49 RVG
    Wahlanwalt gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt
4304 Gebühr für den als Kontaktperson beigeordneten Rechtsanwalt (§ 34a EGGVG)   3 000,00 EUR