Teil 7 Auslagen
| Nr. | Auslagentatbestand | Höhe |
| 7001 | Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Für die durch die Geltendmachung der Vergütung entstehenden Entgelte kann kein Ersatz verlangt werden. |
in voller Höhe |
| Nr. | Auslagentatbestand | Höhe |
| 7001 | Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Für die durch die Geltendmachung der Vergütung entstehenden Entgelte kann kein Ersatz verlangt werden. |
in voller Höhe |