Teil 7 Auslagen

Vorbemerkung 7:

Nr. Auslagentatbestand Höhe
7002 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Die Pauschale kann in jeder Angelegenheit anstelle der tatsächlichen Auslagen nach 7001 gefordert werden.

20 % der Gebühren – höchstens 20,00 EUR