Teil 7 Auslagen
| Nr. | Auslagentatbestand | Höhe |
| 7002 | Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Die Pauschale kann in jeder Angelegenheit anstelle der tatsächlichen Auslagen nach 7001 gefordert werden. |
20 % der Gebühren – höchstens 20,00 EUR |