Teil 7 Auslagen
| Nr. | Auslagentatbestand | Höhe |
| 7003 | Fahrtkosten
für eine Geschäftsreise bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs für jeden gefahrenen Kilometer
Mit den Fahrtkosten sind die Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie die Abnutzung des Kraftfahrzeugs abgegolten. |
0,30 EUR |