Teil 2 Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren

Abschnitt 4 3 Vertretung

2400 2300 VV RVG
Geschäftsgebühr
2401 2301 VV RVG
Es ist eine Tätigkeit im Verwaltungsverfahren vorausgegangen
2402 2302 VV RVG
Der Auftrag beschränkt sich auf ein Schreiben einfacher Art
2403 2303 VV RVG
Geschäftsgebühr für
  1. Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) oder, wenn die Parteien den Einigungsversuch einvernehmlich unternehmen, vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt (§ 15a Abs. 3 EGZPO),

  2. Verfahren vor einem Ausschuss der in § 111 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes bezeichneten Art,

  3. Verfahren vor dem Seemannsamt zur vorläufigen Entscheidung von Arbeitssachen und

  4. Verfahren vor sonstigen gesetzlich eingerichteten Einigungsstellen, Gütestellen oder Schiedsstellen