VV RVG - Vergütungsverzeichnis
Teil 2 Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren
Abschnitt •4 3 Vertretung
- •2400 2300 VV RVG
- Geschäftsgebühr
- •2401 2301 VV RVG
- Es ist eine Tätigkeit im Verwaltungsverfahren vorausgegangen
- •2402 2302 VV RVG
- Der Auftrag beschränkt sich auf ein Schreiben einfacher Art
- •2403 2303 VV RVG
- Geschäftsgebühr für
Güteverfahren
vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) oder, wenn die Parteien den
Einigungsversuch einvernehmlich unternehmen, vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt (§ 15a Abs. 3 EGZPO),
Verfahren vor einem Ausschuss der in § 111 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes bezeichneten Art,
Verfahren vor dem Seemannsamt zur vorläufigen Entscheidung von Arbeitssachen und
Verfahren vor sonstigen gesetzlich eingerichteten Einigungsstellen, Gütestellen oder Schiedsstellen