Teil 3 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren

Abschnitt 2 Berufung, Revision, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht

Unterabschnitt 2 Revision

3206 VV RVG
Verfahrensgebühr, soweit in Nummer 3212 nichts anderes bestimmt ist
3207 VV RVG
Vorzeitige Beendigung des Auftrags
3208 VV RVG
Im Verfahren können sich die Parteien nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen
3209 VV RVG
Vorzeitige Beendigung des Auftrags, wenn sich die Parteien nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können
3210 VV RVG
Terminsgebühr, soweit in Nummer 3213 nichts anderes bestimmt ist
3211 VV RVG
Wahrnehmung nur eines Termins, in dem der Revisionskläger nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil oder zur Prozess- oder Sachleitung gestellt wird
3212 VV RVG
Verfahrensgebühr für Verfahren vor dem Bundessozialgericht, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG)
3213 VV RVG
Terminsgebühr in Verfahren vor dem Bundessozialgericht, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG)