VV RVG - Vergütungsverzeichnis
Teil 3
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem
Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren
Abschnitt 5 Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde und Erinnerung
- 3500 VV RVG
- Verfahrensgebühr
für Verfahren über die Beschwerde und die Erinnerung, soweit in diesem Abschnitt keine besonderen Gebühren bestimmt sind
- 3501 VV RVG
- Verfahrensgebühr
für Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit über die Beschwerde und die Erinnerung, wenn in den Verfahren Betragsrahmengebühren
entstehen (§ 3 RVG), soweit in diesem Abschnitt keine besonderen Gebühren bestimmt sind
- 3502 VV RVG
- Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Rechtsbeschwerde (§ 574 ZPO)
- 3503 VV RVG
- Vorzeitige Beendigung des Auftrags
- 3504 VV RVG
- Verfahrensgebühr
für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung, soweit in Nummer 3511 nichts anderes bestimmt ist
- 3505 VV RVG
- Vorzeitige Beendigung des Auftrags
- 3506 VV RVG
- Verfahrensgebühr
für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, soweit in Nummer 3512 nichts anderes bestimmt ist
- 3507 VV RVG
- Vorzeitige Beendigung des Auftrags
- 3508 VV RVG
- In
dem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision können sich die Parteien nur durch einen beim Bundesgerichtshof
zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen
- 3509 VV RVG
- Vorzeitige
Beendigung des Auftrags, wenn sich die Parteien nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen
können
- 3510 VV RVG
- Verfahrensgebühr für Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht...
- 3511 VV RVG
- Verfahrensgebühr
für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem Landessozialgericht, wenn Betragsrahmengebühren
entstehen (§ 3 RVG)
- 3512 VV RVG
- Verfahrensgebühr
für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht, wenn Betragsrahmengebühren
entstehen (§ 3 RVG)
- 3513 VV RVG
- Terminsgebühr in den in Nummer 3500 genannten Verfahren
- 3514 VV RVG
- Das
Beschwerdegericht entscheidet über eine Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Anordnung eines Arrests oder Erlass einer
einstweiligen Verfügung durch Urteil
- 3515 VV RVG
- Terminsgebühr in den in Nummer 3501 genannten Verfahren
- 3316 VV RVG
- Tätigkeit auch im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan
- 3517 VV RVG
- Terminsgebühr in den in Nummer 3511 genannten Verfahren
- 3518 VV RVG
- Terminsgebühr in den in Nummer 3512 genannten Verfahren