| Nr. |
Auslagentatbestand |
Höhe |
| 7000 |
Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten:
- für Ablichtungen
und Ausdrucke
- aus
Behörden- und Gerichtsakten, soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war,
- zur
Zustellung oder Mitteilung an Gegner oder Beteiligte und Verfahrensbevollmächtigte auf Grund einer Rechtsvorschrift oder nach Aufforderung
durch das Gericht, die Behörde oder die sonst das Verfahren führende Stelle, soweit hierfür mehr als 100 Ablichtungen zu fertigen
waren,
- zur
notwendigen Unterrichtung des Auftraggebers, soweit hierfür mehr als 100 Ablichtungen zu fertigen waren,
- in
sonstigen Fällen nur, wenn sie im Einverständnis mit dem Auftraggeber zusätzlich, auch zur Unterrichtung Dritter, angefertigt worden
sind:
für die ersten 50 abzurechnenden Seiten je Seite
|
0,50 EUR |
|
|
0,15 EUR |
- für
die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien anstelle der in Nummer 1 Buchstabe d genannten Ablichtungen
und Ausdrucke:
je Datei
|
2,50 EUR |
| |
Die
Höhe der Dokumentenpauschale nach Nummer 1 ist in derselben Angelegenheit und in gerichtlichen Verfahren in demselben Rechtszug
einheitlich zu berechnen.
|
|